Anlagendaten und Betreiber der Anlage
Die Angaben im Kopf der Checkliste übernehmen Sie am besten aus dem entsprechenden Datensatz im Meldeportal kavka.bund.de.
Punkt 1. Verunreinigungen und Ablagerungen in der Anlage
Die Anlage muss sauber sein.
Punkte 2a, 3, 4 und 8 Wasserqualität – chemisch physikalisch
Es soll verhindert werden, dass sich in der Anlage Korrosionen oder Ablagerungen bilden. Dazu ist es wichtig, dass die Wasseraufbereitung funktioniert und die Vorgaben des Anlagenherstellers zur Wasserqualität eingehalten werden. Die Einhaltung der Wasserwerte muss durch eine Wasseranalyse nachgewiesen werden. Unter welchen Bedingungen auf eine Wasseranalyse verzichtet werden kann, erfahren Sie weiter unten.
Punkt 2b mikrobiologische Wasserqualität
Es ist auch eine Untersuchung des Zusatzwassers auf den Parameter Legionellen vorgesehen. Gemäß § 3 Absatz 5 der 42. BImSchV darf der Gehalt an Legionellen im Zusatzwasser nicht mehr als 1.000 Legionellen / 100 ml bei Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern bzw. 5.000 Legionellen / 100 ml bei Kühltürmen sein.
Wasserqualität Sonderfälle und spezielle Herausforderungen
Bei Anlagen, „in denen die Verweilzeit des Kühlwassers nicht mehr als eine Stunde beträgt“, gelten keine Anforderungen an den Legionellengehalt im Zusatzwasser. Eine Laboruntersuchung des Zusatzwassers auf den Parameter Legionellen ist hier im Rahmen der Abarbeitung der Checkliste nach Anlage 2 nicht notwendig. Diese Anlagen werden häufig als adiabate Rückkühlwerke bezeichnet. Das Wasser wird hier direkt auf einen Wärmeübertrager gesprüht. Wasser, welches nicht verdampft tropft von den Wärmeübertragern in eine Wanne und wird einer Abwasserleitung zugeführt.
Ein weiterer Sonderfall besteht, wenn die Anlage das Zusatzwasser direkt aus dem Trinkwassernetz entnimmt. Dann kann auf die Untersuchung des Zusatzwassers vollständig verzichtet werden, wenn stattdessen eine aktuelle Netzanalyse in das Betriebstagebuch eingestellt wird. Vorsicht ist hier jedoch geboten, da die Ergebnisse der Netzanalyse selbstverständlich mit den Vorgaben der Wasserqualität des Herstellers der Anlage abgeglichen werden müssen.
Schwierig bei der Untersuchung des Zusatzwassers ist, dass zwischen dem Vorliegen der Ergebnisse der Laboruntersuchungen und dem befüllen der Anlage nur 7 Tage Zeit vergehen dürfen. Verschärfend hinzu kommt, dass die Laborauswertung einer Wasserprobe auf Legionellen ca. 10 bis 14 Tage in Anspruch nimmt. Konkret bedeutet dies, dass eine Vorplanung gemeinsam mit dem Labor und der hygienisch fachkundigen Person erfolgen muss.
Punkte 5, 6 und 7 Anforderungen bei (erst-) Inbetriebnahmen und Änderungen bzw. Wiederinbetriebnahmen
Die Punkte 5, 6 und 7 sind nur relevant, wenn die Anlage erstmalig in Betrieb genommen wird (Inbetriebnahme), oder wenn die Anlage geändert wurde (Wiederinbetriebnahme). In diesen Fällen muss auch eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden (siehe § 3 Nummer 4). Die hygienisch fachkundige Person, welche die Gefährdungsbeurteilung ausarbeitet, sollte dann auch die erstmalige Abarbeitung der Checkliste vornehmen. Gerne mache ich Ihnen ein Angebot zur Ausarbeitung einer Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV und zur Abarbeitung der Checkliste nach Anlage 2. Weitere Informationen zu meinen Gefährdungsbeurteilungen finden Sie hier.