Wie kommen die Autoren zu ihrem Fazit?
Vom Autor wird angeführt, dass in der 42. BImSchV in § 1 Absatz 2 Nummer 3 die folgenden Anlagen von der 42. BImSchV ausgenommen sind:
„Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen, die integrierter Bestandteil der luftführenden Bereiche dieser Anlagen sind und die bei Bedarf auch zur adiabaten Kühlung eingesetzt werden, …“
Der Autor des Artikels ist der Meinung, dass diese Aussage auf Lüftungsanlagen mit indirekter Verdunstungskühlung zutreffen. Dies würde bedeuten, dass diese Anlagen nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.
Liegt der LAI wirklich falsch?
Leider kann ich Ihnen nicht ersparen den oben genannten Passus aus der 42. BImSchV auseinanderzunehmen. Ich habe die entsprechenden Wörter zur besseren Zuordnung farblich markiert. Legen wir also los:
„adiabaten Kühlung“:
Dies beschreibt den Effekt, dass sich die Luft abkühlt, wenn Wasser in der Luft verdunstet. Dies ist der gewünschte Effekt der indirekten Verdunstungskühlung. Diese Eigenschaft ist zutreffend.
„Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen“:
Hiermit sind Einrichtungen gemeint, die bestimmungsgemäß dazu geeignet sind, den Wassergehalt in der Zuluft zu erhöhen. Dies können zum Beispiel Dampfbefeuchter, Umlaufsprühbefeuchter oder Kontaktbefeuchter sein. Die Luftbefeuchter werden meistens im Winter benötigt, da dann die erhitzte Luft zu wenig Wasser enthält.
Die indirekte Verdunstungskühlung ist nicht dazu da, die Zuluft zu befeuchten, da sich die entsprechende Einrichtung im Abluftteil der Lüftungsanlage befindet. Es ist lediglich möglich, die Abluft zu befeuchten, welche dann die Luftfeuchtigkeit in der Umwelt erhöht. Die Umwelt zu befeuchten ergibt natürlich technisch keinen Sinn. Die indirekte Verdunstungskühlung ist also keine Befeuchtungseinrichtung.
„und die bei Bedarf auch“ hier wird es jetzt wirklich spannend, denn die beiden Funktionen „Befeuchtungseinrichtung“ und „adiabate Kühlung“ sind hier durch ein UND verknüpft. Dies bedeutet, dass nur Befeuchtungseinrichtungen ausgenommen sind, die bestimmungsgemäß zur adiabaten Kühlung der Luft UND zur Befeuchtung der Luft genutzt werden können. Da die indirekte Verdunstungskühlung keine Befeuchtungseinrichtung ist, gilt die Ausnahme also meiner Meinung nach nicht!
Was andere Experten dazu sagen
Meine Erkenntnis ist nicht neu. Auch der VDI (Verein Deutscher Ingenieure e. V.) hat sich zu dem Thema bereits auf seiner Internetseite positioniert. Weiterhin findet sich im einschlägigen Fachbuch „Rückkühlwerke Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047“ von Guido Hilden, Miriam Moritz und Dirk Tutas ebenfalls die Aussage, dass RLT-Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV liegen können.
Was hat das für Auswirkungen auf die Betreiber von RLT-Anlagen?
Wie im cci Artikel zu lesen ist, gibt es in Deutschland etwa 20.000 RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung. Als Quelle für diese Zahlen wird der Herstellerverband RLT-Geräte genannt. Ferner wird angeführt, dass es Aufsichtsbehörden gibt, die Betreiber solcher Anlagen dazu auffordern, die Anlagen zu melden und diese nach den Vorgaben der 42. BImSchV zu betreiben.
Wo werden derartige Anlagen eingesetzt?
Durch meine mehr als 10-jährige Erfahrung in der Lufthygiene (VDI 6022) kenne ich die Einsatzgebiete von Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung sehr gut. Ich unterteile hier in drei Hauptgruppen:
- Gesundheitswesen: Insbesondere in Krankenhäusern werden viele dieser Anlagen betrieben. Die Anlagentechnik in Krankenhäusern ist ohnehin sehr aufwendig und individuell. Außerdem sollen aus hygienischen Gründen die Luftströme Zuluft und Abluft voneinander getrennt werden. Da diese Trennung nachteilig für den Energieverbrauch des Gesamtsystems ist, wird versucht, den Energieverbrauch mit indirekter Verdunstungskühlung zu reduzieren. Hier habe ich schon sehr viele Systeme mit indirekter Verdunstungskühlung angetroffen.
- Reinräume: Dies betrifft insbesondere die Pharmabranche, aber auch die Halbleiterproduktion und Laborgebäude. Auch hier ist die Anlagentechnik sehr aufwändig und individuell und es sollen gleichzeitig die Luftströme getrennt und Energie eingespart werden.
- Gebäude mit hoher Energieeffizienz: Gewerblich genutzte Gebäude wie zum Beispiel Bürogebäude oder Rechenzentren werden immer häufiger besonders energieeffizient ausgeführt. Daher werden auch hier RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung eingesetzt.
Was Sie jetzt tun sollten!
Lassen Sie sich nicht verunsichern! Der LAI liegt meiner Meinung nach richtig mit seiner Aussage, dass auch RLT-Anlagen der 42. BImSchV unterliegen können!
Sollten Sie eine derartige Anlage betreiben, ist die Meldung der Anlage schon mal der erste Schritt. Für mich ist es entscheidend, ob die indirekte Verdunstungskühlung während des Kühlbetriebs auch die Luftfeuchtigkeit in der Zuluft wesentlich erhöht. Oder anders gesprochen, ob Aerosole aus der indirekten Verdunstungskühlung auch in die Zuluft gelangen. Sollten Sie eine große Anzahl von RLT-Anlagen betreiben, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob diese unter die Verordnung fallen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Ich kann Ihnen eine Anlagenbegehung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts anbieten, aus dem hervorgeht, welche Anlagen im Anwendungsbereich der 42. BImSchV liegen.