Gefährdungsbeurteilungen
Für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen, Nassabscheider und Rückkühlwerke
Für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen, Nassabscheider und Rückkühlwerke
Durch die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV) wurden vom Gesetzgeber hohe Anforderungen an den Betrieb und die Überwachung von derartigen Anlagen festgelegt. Sie benötigen eine Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV für Ihre Anlage und fragen sich nun, was es damit auf sich hat? Dann lesen Sie hier weiter.
Das Ziel der 42. BImSchV ist es, die entsprechende Anlage mit möglichst geringem hygienischem Risiko zu betreiben. Dazu kann eine gute Gefährdungsbeurteilung einen erheblichen Anteil beitragen, da die Gefährdungsbeurteilung die individuelle Anlage mit den Anforderungen aus der 42. BImSchV und den allgemein anerkannten Stand der Technik abgleicht.
In einer Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchV werden die hygienisch kritischen Stellen und Betriebszustände ermittelt. Daraus sollen entsprechende Maßnahmen zur Verhinderung hygienisch kritischer Zustände abgeleitet werden. Den Maßnahmen stelle ich häufig Bedingungen voran so, dass die entsprechenden Maßnahmen erst dann umgesetzt werden sollen, wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt. Zum Beispiel empfehle ich häufig, den Legionellengehalt im Zusatzwasser bestimmen zu lassen, wenn im Nutzwasser eine Grenzwertüberschreitung bei den Legionellen festgestellt wurde. Um die Maßnahmen besser priorisieren zu können, wird für jede ermittelte Gefährdung die Eintrittswahrscheinlichkeit und das zu erwartende Schadensausmaß abgeschätzt.
Für Sie als Betreiber der Anlage und als Nutzer der Gefährdungsbeurteilung ist es besonders wichtig, dass die Gefährdungsbeurteilung nicht nur auf Ihre Anlage, sondern auch auf Ihre Betriebsabläufe und individuellen Anforderungen an den Betrieb der Anlage abgestimmt sind. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Maßnahmen kaum umsetzbar sind, oder die Maßnahmen sind so allgemein formuliert, dass Sie damit im Fall der Fälle erstmal nichts anfangen können.
Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beginnt mit einem Ortstermin am Anlagenstandort. Im Zuge der Begehung findet als erstes ein Gespräch mit den Anlagenverantwortlichen Personal statt, um die Betriebsweisen und die bisherigen Betriebsabläufe in Erfahrung zu bringen. Anschließend schaue ich in die Anlagendokumentation. Dabei sind die Hersteller- und Planungsunterlagen besonders wichtig. Sollten die entsprechenden Dokumente vorhanden sein, sehe ich auch die Protokolle der bisherigen Laboruntersuchungen ein und werfe einen Blick in das Betriebstagebuch und die betriebsinternen Untersuchungen. Nach der Sichtung der Unterlagen führe ich eine Begehung der Anlage mit allen hygienisch relevanten Komponenten wie Wasseraufbereitung, Verdunstungskühlanlage (oder Kühlturm, Rückkühlwerk bzw. Nassabscheider), ggf. Wasserspeicher, Aufstellungsort etc. durch. Nach Abschluss der Begehung kann ich auf Wunsch eine Abschlussbesprechung anbieten.
Zurück im Büro arbeite ich dann den Bericht zur Gefährdungsbeurteilung aus. Der Bericht beinhaltet insbesondere eine Systembeschreibung mit grafischer Übersicht der Anlagenkomponenten und mit einer Beschreibung des Betriebsregiems. eine detaillierte Auflistung und Bewertung aller hygienisch relevanten Gefährdungen, soweit erforderlich Nennung von Maßnahmen zur Beseitigung/ Reduktion der festgestellten Gefährdungen und eine Fotodokumentation.
Für die Ausarbeitung des Berichts benötige ich 4 Wochen. Trotz meiner Umfangreichen Recherchen über Ihre Anlage und die Einbettung der Anlage in den Betriebsablauf kann es immer mal vorkommen, dass Ihnen eine Maßnahme nicht ausreichend durchdacht erscheint. In diesem Fall können wir uns dazu gerne nochmal austauschen. Häufig findet sich im Gespräch eine Lösung, welche eine hohe hygienische Sicherheit gewährleistet und eine höhere Akzeptanz ihrerseits hat.
Wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung nach 42. BImSchv für Ihre Analge benötigen, fordern Sie jetzt ein Angebot von mir an.
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Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack
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