Konsequenzen und Empfehlungen
Wenn es zu kleineren Problemen mit Legionellen in Kühltürmen kommt, bedeutet dies zunächst für die Betreiber und für die am Anlagenbetrieb beteiligte Dienstleister eine Steigerung der Kosten- und Arbeitsaufwände. Wenn größere Probleme wie Maßnahmenwertüberschreitungen bearbeitet werden müssen, stehen alle beteiligten unter zusätzlichen Druck. Da Maßnahmenwertüberschreitungen meldepflichtig sind, wird dann auch bei den zuständigen Behörden ein Arbeitsaufwand zu leisten sein.
Durch die statistische Auswertung konnte nachgewiesen werden, dass die hygienische Sicherheit einer Anlage wesentlich von ihrer Bauweise abhängt. Dies sollte bei Planung, Errichtung und Betrieb unbedingt berücksichtigt werden. Alle beschriebenen Anlagentypen haben natürlich ihre Berechtigung, da noch viele andere Faktoren wie zum Beispiel Energiebedarf, Wasserverbrauch, Investitionskosten und Platzbedarf in die Anlagenauswahl eingehen.
Grundsätzlich bin ich überzeugt, dass so gut wie jede Anlage verordnungsgemäß betrieben werden kann, bei einigen ist der Aufwand dazu jedoch höher.
Das Ziel der Verordnung ist, die gesundheitlichen Risiken durch den Betrieb von Verdunstungskühlanlagen Kühltürmen und Nassabscheidern zu verringern. Wir sollten das Ziel nicht aus den Augen verlieren!
Mir macht die Arbeit riesig Spaß, da ich die Betreiber unterstützen kann, Ihre Anlagen besser zu verstehen und Maßnahmen zielgerichtet umzusetzen. Wenn auch Sie mir Ihre Anlage zur Überprüfung nach § 14 der 42. BImSchV anvertrauen wollen, freue ich mich über Ihre Anfrage. Aus meinen Niederlassungen in Dresden und Berlin bin ich bundesweit für Sie unterwegs.