Sachverständigenprüfung

Nach 42. BImSchV für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheider

Die Prüfung nach § 14 der 42. BImSchV

Ihre Anlage fällt unter die 42. BImSchV? Sie fragen sich, was es mit der Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs nach § 14 der 42. BImSchV auf sich hat? Dann lesen Sie hier weiter oder schauen Sie sich mein Video zum Thema an.

42. BImSchV - Sachverständigenprüfung nach § 14 (Kühltürme, Nassabscheider, Verdunstungskühlanlagen)

Wenn das Video gestartet wird, werden Daten an Youtube gesendet. Es gilt die Datenschutzerklärung.

Zusammenfassung

  • Es wird überprüft, ob alle Anforderungen der 42. BImSchV umgesetzt wurden.
  • Die Prüfung ist alle 5 Jahre durchzuführen.
  • Die Prüfung gliedert sich in eine Dokumentenprüfung und eine Anlagenbegehung.
  • Die Prüfung der Unterlagen und die Begehung der Anlage dauern ca. 3-4 Stunden.
  • Mein Angebot erhalten Sie in der Regel innerhalb von 2 Tagen.
  • Ich bin bundesweit tätig und freue mich auf Ihre Anfrage.

Wer muss eine Sachverständigenprüfung durchführen lassen?

Die 42. BImSchV soll verhindern, dass Legionellen durch Kühltürme, Verdunstungskühlanlagen, Rückkühlwerke oder Nassabscheider in die Umwelt gelangen.
Sollten Sie Betreiber einer Anlage im Geltungsbereich der 42. BImSchV sein, sind Sie nach § 14 verpflichtet alle 5 Jahre eine Überprüfung des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs zu veranlassen.

Wann soll die erste Überprüfung erfolgen?

Entscheidend für die Ermittlung der Frist bis wann eine Überprüfung der Anlage erfolgen soll, ist das Datum der Inbetriebnahme der Anlage.
Die Inbetriebnahme bezeichnet „die erstmalige Aufnahme des Betriebs einer neu errichteten Anlage“.
Sie finden das Datum der Inbetriebnahme im Datensatz der Meldung Ihrer Anlage im kavka.bund.de Portal.
Für Anlagen, welche vor dem 19. August 2017 erstmalig in Betrieb genommen wurden, hätte die erste Überprüfung bereits erfolgen sollen.
Ist Ihre Anlage nach dem 19. August 2017 erstmalig in Betrieb gegangen, ist die erste Überprüfung spätestens fünf Jahre nach der ersten Inbetriebnahme fällig.

Wann sind Wiederholungsprüfungen fällig?

Die Bund / Länder Arbeitsgemeinschaft (LAI) hat in Ihrem Auslegungsfragenkatalog festgelegt, dass die Wiederholungsprüfungen unabhängig vom Datum der Erstprüfung erfolgen sollen.
Dies bedeutet, dass Anlagen spätestens 5 Jahre nach dem erforderlichen Termin der Erstprüfung erneut zu prüfen sind.

Für Bestandsanlagen ergeben sich folgende Prüftermine für die Wiederholungsprüfung:

  • Inbetriebnahme vor dem 19.08.2011: Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 19.08.2024
  • Inbetriebnahme vor dem 19.08.2013: Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 19.08.2025
  • Inbetriebnahme vor dem 19.08.2015: Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 19.08.2026
  • Inbetriebnahme vor dem 19.08.2017: Wiederholungsprüfung spätestens bis zum 19.08.2027

Was wird überprüft und wie läuft die Überprüfung ab

Überprüft wird, ob die Anlage im Berichtszeitraum entsprechend den Anforderungen der 42. BImSchV betrieben wurde. Dazu ist eine Begehung der Anlage und die Einsicht in diverse Dokumente notwendig. Der Berichtszeitraum umfasst meistens die letzten 5 Jahre.

Ein typischer Termin zur Begehung startet bei mir mit einem Gespräch mit dem Anlagenverantwortlichen. Dadurch kann ich mir einen Überblick über die Anlage und deren Betriebsweisen verschaffen.

Anschließend nehme ich Einsicht in die Dokumente. Diese umfassen insbesondere das Betriebstagebuch mit den entsprechenden Anhängen wie zum Beispiel die Laborprotokolle zu den Untersuchungen auf Legionellen. Weiterhin nehme ich Einsicht in den Datensatz der Anlage im Meldeportal (kavka.bund.de).

Nach Abschluss der Dokumentenprüfung erfolgt eine Anlageninspektion. Bei der Anlageninspektion begehe ich alle hygienisch relevanten Anlagenteile wie Wasseraufbereitungen, Wasserspeicher und die Verdunstungskühlanlage, den Kühlturm beziehungsweise den Nassabscheider. Dabei achte ich insbesondere auf die Vollständigkeit der Anlage, auf ungewöhnlich umfangreiche Ablagerungen beziehungsweise Verschmutzungen und auf erhebliche Korrosionsschäden.  Bei der Beurteilung des Anlagenzustands und der Anlagenkonstruktion berücksichtige ich selbstverständlich das Alter der Anlage.

Übrigens gilt für Anlagen welche vor Inkrafttreten der 42. BImSchV erstmalig in Betrieb genommen wurden ein gewisser Bestandsschutz. Daher ist es häufig nicht notwendig diese baulich an die Aktuellen Anforderungen anzupassen.

Nach der Begehung mache ich gerne noch eine Abschlussbesprechung. Dies hilft eventuelle Missverständnisse auszuräumen und den Prozess transparent zu gestalten.

Die Begehung der Anlage inclusive der Dokumentenprüfung dauert ca. 3 bis 4 Stunden. Sollten Sie mehr als eine Anlage betreiben, verlängert sich dieser Zeitraum um ca. 1 Stunde je zusätzlicher Anlage.

Was passiert nach der Begehung?

Nach der Begehung habe ich 4 Wochen Zeit den Bericht auszuarbeiten. Den Bericht muss ich auf Grund von gesetzlichen Vorgaben gleichzeitig der Behörde und dem Betreiber der Anlage zur Verfügung stellen. Mein Bericht beinhaltet neben den Üblichen allgemeinen Angaben eine kurze Anlagenbeschreibung, eine Checkliste der Anforderungen nach 42. BImSchV in der -soweit vorhanden- entsprechende Abweichungen vom ordnungsgemäßen Anlagenbetrieb vermerkt sind und eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

Warum Sie mich mit der Überprüfung Ihrer Anlage beauftragen sollten.

Als Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern bin ich berechtigt Überprüfungen bundesweit durchzuführen. Bei der Überprüfung ist mir besonders wichtig, dass das Verfahren transparent abläuft und das die Berichte sehr gut nachvollziehbar sind. Dies bedeutet, dass ich eventuelle Abweichungen nicht nur benenne, sondern soweit nötig auch erläutere. Für Sie führt dies zu einer Vereinfachung bei der Beseitigung der Abweichungen. Außerdem stelle ich die Abweichungen auch im zeitlichen Verlauf dar. Fast alle Betreiber haben nicht alle Anforderungen von Anfang an umgesetzt. Da die Vergangenheit naturgemäß nicht änderbar ist, ist für Sie und für die zuständige Überwachungsbehörde besonders relevant, welche Abweichungen zum Zeitpunkt der Begehung bestanden haben. Sollten Sie oder die Behörde dennoch Fragen zum Bericht haben, bin ich telefonisch stets gut erreichbar.

Was sind die nächsten Schritte?

1. Angebotsanfrage:
Fragen Sie ein Angebot an! Ich bin bundesweit für Sie unterwegs. Zur Angebotserstellung benötige ich Name und Adresse des Auftraggebers, den Anlagenstandort und die Anzahl der Anlagen. Meine Kontaktmöglichkeiten finden Sie am Ende dieser Seite. Ein individuelles Angebot erhalten Sie meistens innerhalb von 2 Arbeitstagen. Sollte Sie spezielle Terminwünsche haben, können Sie das gerne mit in die Anfrage schreiben.

2. Terminabsprache:
Nach erfolgter Beauftragung vereinbaren wir einen Termin zur Begehung. In der Region Sachsen, Thüringen, Nordbayern, Berlin und Brandenburg kann ich einen Termin meistens mit 2 Wochen Vorlauf anbieten. Für besonders dringende Aufträge kann ich häufig auch frühere Termine realisieren. Nach erfolgter Terminabsprache erhalten Sie von mir eine Terminbestätigung mit Angabe der von mir im Rahmen der Begehung benötigten Resourcen. Gerne kann ich Ihnen auch eine Auftragsbestätigung zur Vorlage bei der Behörde ausstellen.

3. Begehung:
Die Begehung der Anlage nimmt ca. 3 bis 4 Studen in Anspruch. Den Ablauf der Überprüfung finden Sie weiter oben im Text.

4. Berichtserstellung:
Für die Berichtserstellung habe ich 4 Wochen Zeit. Ich lade den Bericht wie erwähnt direkt in das Meldeportal kavka.bund.de

Sie benötigen ein Angebot?

Wenn Sie ein Angebot für die Überprüfung ihrer Anlage benötigen, oder Fragen zur Überprüfung haben, können Sie mich hier kontaktieren. Zur Angebotserstellung benötige ich Name und Adresse des Auftraggebers, den Anlagenstandort und die Anzahl der Anlagen. Ein individuelles Angebot erhalten Sie meistens innerhalb von 2 Arbeitstagen.

Kontaktformular

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Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack

Ihr Sachverständiger für die Überprüfung von Anlagen nach § 14 der 42. BImSchV

Vertrauen durch öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ich bin von der Ingenieurkammer Sachsen als Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern öffentlich bestellt und vereidigt.

In ganz Deutschland für Sie im Einsatz

Aus meinen Niederlassungen in Dresden und Berlin bin ich Deutschlandweit für Sie tätig.

Keine Interessenskonflikte

Ich bin ausschließlich als Sachverständiger tätig.
Kein Verkauf von Anlagen, Komponenten oder Betriebsmitteln.

Zügig und effizient

Sie benötigen umgehend ein Angebot und eine zeitnahe Leistungserbringung? Kein Problem, rufen Sie mich an.

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