Fallen bestimmte RLT-Anlagen unter die 42. BImSchV?

In der Februarausgabe der cci Zeitung ist ein Artikel unter der Überschrift: „Unterliegt die indirekte Verdunstungskühlung der 42. BImSchV?“ enthalten. Dieser greift vereinfacht gesagt das Thema auf, ob Lüftungsanlagen bzw. RLT-Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV liegen können.

Worum es genau geht

RLT-Anlagen bestehen häufig aus zwei Teilen. Zum einen dem Zuluftteil, in dem die Außenluft gefiltert, erhitzt, gekühlt oder befeuchtet wird und mit Hilfe eines Ventilators und eines Luftleitungsnetzes als Zuluft in die zu belüftenden Räume geleitet wird. Der zweite Teil ist der Abluftteil. Hier wird die Luft wieder mithilfe von Luftleitungen und einem Ventilator aus den Räumen abgesaugt und in die Umwelt abgegeben. Um die im Winter in der Abluft enthaltene Wärmeenergie nicht ungenutzt in die Umwelt abzugeben, sind in den meisten Abluftanlagen sogenannte Wärmerückgewinner eingebaut. Bei Gebäuden mit Kühlung gibt es auch Systeme, die die Abluft durch Verdunstung von Wasser abkühlen. Wird diese gekühlte Abluft durch die Wärmerückgewinnung geleitet, kann das Gebäude im Sommer zusätzlich gekühlt werden. In dem cci-Artikel wird diese Kühlung mit „indirekte Verdunstungskühlung (IVK)“ bezeichnet. Es geht also darum, ob Abluftanlagen mit indirekter Verdunstungskühlung in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.

Wodurch kam es zum cci-Artikel?

Anlass zum Artikel in der cci-Zeitung war eine Aussage aus dem Auslegungsfragenkatalog der LAI (LAI steht für den Autor: Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz). Auf Seite 7 in der Frage 3.1.6 wird eine Aussage über genau diese Fragestellung getroffen. Der LAI kommt in seinem Auslegungsfragenkatalog zu dem Schluss, dass auch RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung im Geltungsbereich der 42. BImSchV liegen können.

Im Fazit des cci-Artikels wird gesagt, dass der LAI die Sachlage falsch interpretiert hat. Es wird empfohlen, dass sich Betreiber von RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung auf den Wortlaut der 42. BImSchV stützen können und daher die Anlagen nicht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde melden müssen.

Wie kommen die Autoren zu ihrem Fazit?

Vom Autor wird angeführt, dass in der 42. BImSchV in § 1 Absatz 2 Nummer 3 die folgenden Anlagen von der 42. BImSchV ausgenommen sind:

„Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen, die integrierter Bestandteil der luftführenden Bereiche dieser Anlagen sind und die bei Bedarf auch zur adiabaten Kühlung eingesetzt werden, …“

Der Autor des Artikels ist der Meinung, dass diese Aussage auf Lüftungsanlagen mit indirekter Verdunstungskühlung zutreffen. Dies würde bedeuten, dass diese Anlagen nicht in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV fallen.

Liegt der LAI wirklich falsch?

Leider kann ich Ihnen nicht ersparen den oben genannten Passus aus der 42. BImSchV auseinanderzunehmen. Ich habe die entsprechenden Wörter zur besseren Zuordnung farblich markiert. Legen wir also los:

„adiabaten Kühlung“:
Dies beschreibt den Effekt, dass sich die Luft abkühlt, wenn Wasser in der Luft verdunstet. Dies ist der gewünschte Effekt der indirekten Verdunstungskühlung. Diese Eigenschaft ist zutreffend.

„Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen“:
Hiermit sind Einrichtungen gemeint, die bestimmungsgemäß dazu geeignet sind, den Wassergehalt in der Zuluft zu erhöhen. Dies können zum Beispiel Dampfbefeuchter, Umlaufsprühbefeuchter oder Kontaktbefeuchter sein. Die Luftbefeuchter werden meistens im Winter benötigt, da dann die erhitzte Luft zu wenig Wasser enthält.

Die indirekte Verdunstungskühlung ist nicht dazu da, die Zuluft zu befeuchten, da sich die entsprechende Einrichtung im Abluftteil der Lüftungsanlage befindet. Es ist lediglich möglich, die Abluft zu befeuchten, welche dann die Luftfeuchtigkeit in der Umwelt erhöht. Die Umwelt zu befeuchten ergibt natürlich technisch keinen Sinn. Die indirekte Verdunstungskühlung ist also keine Befeuchtungseinrichtung.

„und die bei Bedarf auch“ hier wird es jetzt wirklich spannend, denn die beiden Funktionen „Befeuchtungseinrichtung“ und „adiabate Kühlung“ sind hier durch ein UND verknüpft. Dies bedeutet, dass nur Befeuchtungseinrichtungen ausgenommen sind, die bestimmungsgemäß zur adiabaten Kühlung der Luft UND zur Befeuchtung der Luft genutzt werden können. Da die indirekte Verdunstungskühlung keine Befeuchtungseinrichtung ist, gilt die Ausnahme also meiner Meinung nach nicht!

Was andere Experten dazu sagen

Meine Erkenntnis ist nicht neu. Auch der VDI (Verein Deutscher Ingenieure e. V.) hat sich zu dem Thema bereits auf seiner Internetseite positioniert. Weiterhin findet sich im einschlägigen Fachbuch „Rückkühlwerke Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047“ von Guido Hilden, Miriam Moritz und Dirk Tutas ebenfalls die Aussage, dass RLT-Anlagen im Geltungsbereich der 42. BImSchV liegen können.

Was hat das für Auswirkungen auf die Betreiber von RLT-Anlagen?

Wie im cci Artikel zu lesen ist, gibt es in Deutschland etwa 20.000 RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung. Als Quelle für diese Zahlen wird der Herstellerverband RLT-Geräte genannt. Ferner wird angeführt, dass es Aufsichtsbehörden gibt, die Betreiber solcher Anlagen dazu auffordern, die Anlagen zu melden und diese nach den Vorgaben der 42. BImSchV zu betreiben.

Wo werden derartige Anlagen eingesetzt?

Durch meine mehr als 10-jährige Erfahrung in der Lufthygiene (VDI 6022) kenne ich die Einsatzgebiete von Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung sehr gut. Ich unterteile hier in drei Hauptgruppen:

  • Gesundheitswesen: Insbesondere in Krankenhäusern werden viele dieser Anlagen betrieben. Die Anlagentechnik in Krankenhäusern ist ohnehin sehr aufwendig und individuell. Außerdem sollen aus hygienischen Gründen die Luftströme Zuluft und Abluft voneinander getrennt werden. Da diese Trennung nachteilig für den Energieverbrauch des Gesamtsystems ist, wird versucht, den Energieverbrauch mit indirekter Verdunstungskühlung zu reduzieren. Hier habe ich schon sehr viele Systeme mit indirekter Verdunstungskühlung angetroffen.
  • Reinräume: Dies betrifft insbesondere die Pharmabranche, aber auch die Halbleiterproduktion und Laborgebäude. Auch hier ist die Anlagentechnik sehr aufwändig und individuell und es sollen gleichzeitig die Luftströme getrennt und Energie eingespart werden.
  • Gebäude mit hoher Energieeffizienz: Gewerblich genutzte Gebäude wie zum Beispiel Bürogebäude oder Rechenzentren werden immer häufiger besonders energieeffizient ausgeführt. Daher werden auch hier RLT-Anlagen mit indirekter Verdunstungskühlung eingesetzt.

Was Sie jetzt tun sollten!

Lassen Sie sich nicht verunsichern! Der LAI liegt meiner Meinung nach richtig mit seiner Aussage, dass auch RLT-Anlagen der 42. BImSchV unterliegen können!

Sollten Sie eine derartige Anlage betreiben, ist die Meldung der Anlage schon mal der erste Schritt. Für mich ist es entscheidend, ob die indirekte Verdunstungskühlung während des Kühlbetriebs auch die Luftfeuchtigkeit in der Zuluft wesentlich erhöht. Oder anders gesprochen, ob Aerosole aus der indirekten Verdunstungskühlung auch in die Zuluft gelangen. Sollten Sie eine große Anzahl von RLT-Anlagen betreiben, bei denen Sie sich nicht sicher sind, ob diese unter die Verordnung fallen, können Sie sich gerne an mich wenden.

Ich kann Ihnen eine Anlagenbegehung mit der Ausarbeitung eines entsprechenden Berichts anbieten, aus dem hervorgeht, welche Anlagen im Anwendungsbereich der 42. BImSchV liegen.

Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack

Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack

von der Ingenieurkammer Sachsen öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Überprüfung von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern

Quellen

Der von mir zitierte cci-Artikel

„Irritation bei der Verdunstungskühlung“ ist in Ausgabe Februar 2023 der cci Zeitung erschienen. Autor ist Herr Dr. Manfred Stahl. Die cci Zeitung wird von der cci Dialog GmbH herausgegeben. Ich habe den Artikel in der Printausgabe gelesen. Hier gibt es den Artikel vermutlich in etwas anderer Form im Internet. Da die online-Version des Artikels hinter einer Bezahlschranke liegt, konnte ich hier keine Einsicht nehmen.

Was der LAI genau sagt

Der LAI Auslegungsfragenkatalog wird herausgegeben von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) diese ist ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz der Bundesrepublik Deutschland. Der ofizielle Titel lautet „Auslegungsfragenkatalog der LAI zur Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)„. Die aktuelle Version des Auslegungsfragenkatalogs vom 12.09.2022 kann hier heruntergeladen werden. Zu diesem Thema enthält der Auslegungsfragenkatalog die folgenden Aussagen

Frage 3.1.6:

„In einer raumlufttechnischen Anlage wird im Abluftstrom Wasser versprüht, wodurch sich der Abluftstrom abkühlt. Die so abgekühlte Abluft wird dann zu einem Wärmeübertrager geleitet, um die warme Zuluft mit der kalten Abluft zu kühlen. Dabei kommt es nur zu einem Wärmeübertrag, jedoch zu keinem materiellen Austausch zwischen den beiden Luftströmen. Fällt die Anlage unter den Anwendungsbereich der 42. BImSchV?“

Die Antwort der LAI:

„Diese Anlagen fallen grundsätzlich unter den Anwendungsbereich. Von der Verordnung ausgenommen sind nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 nur Befeuchtungseinrichtungen in Raumlufttechnischen Anlagen (RLT), die integrierter Bestandteil der luftführenden Bereiche dieser Anlagen sind und die bei Bedarf auch zur adiabaten Kühlung eingesetzt werden. Integrierter Bestandteil einer RLT Anlage im Anwendungsbereich der VDI 6022 – 1 (Raumlufttechnik, Raumluftqualität Hygieneanforderungen an raumlufttechnische Anlagen und Geräte (VDI Lüftungsregeln)) ist eine Befeuchtungseinrichtung nur dann, wenn sie Einfluss auf die Zuluftqualität hat.

Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine adiabate Verdunstungskühlung mit Sprüheinrichtung, bei der in der Abluft der RLT-Anlage durch Verdunstung von Wasser Wärme abgeführt wird und dabei in Kontakt mit der Atmosphäre steht. Die so abgekühlte Abluft wird über einen Plattenwärmetauscher geführt, über den im Gegenstromprinzip die Zuluft geleitet und abgekühlt wird. Dabei gebildete Aerosole können mit der Abluft der RLT-Anlage emittiert werden und bilden über diesen Weg,
vergleichbar anderen Verdunstungskühlanlagen, ein potenzielles Risiko für die Ausbreitung von Legionellen in der Atmosphäre. Da es zu keiner direkten Beeinflussung der Zuluft durch die Abluft kommt, ist diese Sprühanlage der raumlufttechnischen Anlage nicht im Anwendungsbereich der VDI 6022-1 zu sehen.

Die geschilderte Anlage fällt somit in den Anwendungsbereich der 42. BImSchV, da die besprühte Abluft Kontakt zur Atmosphäre hat und der Ausnahmetatbestand nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 nicht einschlägig ist.

Hinweis: Anders als in der VDI 2047-1 (01/2019) im Anwendungsbereich (Abschnitt 1) ausgeführt, handelt es sich bei indirekten Verdunstungskühlsystemen, die auf der Abluftseite des RLT-Geräts zur Kühlung der Luft eingesetzt werden, eben nicht um Befeuchtungseinrichtungen, die Bestandteile von luftführenden Bereichen einer RLT-Anlage innerhalb des Anwendungsbereichs der VDI 6022 sind.“

Das Statement vom VDI

Die Aussagen vom VDI können im FAQ Bereich zur Richtlinienreihe VDI 2047 hier abgerufen werden. Der entsprechende Text befindet sich im unteren Drittel der verlinkten Seite oberhalb des Kontaktformulars.

Das Zitierte Fachbuch

Hilden, Moritz, Tutas (2021) Rückkühlwerke Kommentar zur Richtlinienreihe VDI 2047 (1. Auflage) Beuth Verlg GmbH S. 17-18

Standort Dresden

Anschrift

Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack
Jägerstr. 19 HH
01099 Dresden

Telefon

0351 211 693 90

Fax

0351 211 693 99

Mobil

0178 18 999 23

E-Mail

info@kornack.de

Standort Berlin

Anschrift

Dipl. Ing. (FH) Jacob Kornack
Kaulsdorfer Str. 209
12555 Berlin

Telefon

030 629 341 30

Fax

030 629 341 32

Mobil

0178 18 999 23

E-Mail

info@kornack.de